[BLOG] Tarifvertäge

In der Zeitarbeitsbranche gelten zwei bedeutende Tarifverträge, die von verschiedenen Parteien abgeschlossen wurden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat separate Tarifverträge mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) abgeschlossen.

Diese Tarifverträge werden als "Manteltarifverträge" bezeichnet, da sie Regelungen zu allgemeinen Rahmenbedingungen enthalten. Sie regeln wesentliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen, Zuschläge und ein neunstufiges Entgeltsystem, das unter bestimmten Voraussetzungen durch Erfahrungs- und Branchenzuschläge ergänzt werden kann.

Der iGZ ist mit mehr als 3.500 Mitgliedsunternehmen der größte Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Der BAP hingegen zählt über 1.800 Mitglieder mit mehr als 4.800 Personaldienstleistungsunternehmen. Somit geben diese Verbände eigenen Angaben zufolge etwa 50 Prozent der Branche eine Stimme.

Die Tarifverträge in der Zeitarbeit dienen nicht nur dem Schutz der Leiharbeitnehmer und der Schaffung fairer Arbeitsbedingungen und Gehälter, sondern bieten auch weitere Vorteile wie Transparenz, Schutz und Sicherheit. Diese Tarifverträge werden regelmäßig überarbeitet, da die Höhe des Entgelts in der Regel alle ein bis zwei Jahre neu verhandelt wird.

Zusätzlich zu den Tarifverträgen gelten in bestimmten Branchen der Zeitarbeit sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge, die zusätzliche Bestimmungen und Zuschläge enthalten. Diese tragen zur weiteren Spezifizierung der Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Branchen bei.

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