Branchenzuschläge im Überblick

Dennis Ruge, 26.09.2024

Was sind Branchenzuschläge?

Seit dem 1. November 2012 sind nachfolgend Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) in Kraft getreten. Diese regeln, dass Zeitarbeitnehmer, die in ein und demselben Kundenbetrieb bestimmter Branchen eingesetzt werden, Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Grundentgelte erhalten (sog. Branchenzuschläge). 

Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an. Ziel ist es, dass ein Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb vergleichbar viel verdient wie ein Stammbeschäftigter.
 

Wieviele Branchentarife gibt es?

Es gelten insgesamt elf Branchenzuschlagstarife.
 

In welchen Branchen finden die Tarifverträge Anwendung?

Übersicht – Branchenzuschlagstarife

TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie) (IG Metall) seit 01.11.2012
TV BZ HK (Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie) (IG Metall) seit 01.04.2013
TV BZ TB (Textil- und Bekleidungsindustrie) (IG Metall) seit 01.04.2013
TV BZ Chemie (Chemische Industrie) (IGBCE) seit 01.11.2012
TV BZ Kunststoff (Kunststoff verarbeitende Industrie) (IGBCE) 01.01.2013
TV BZ Kautschuk (Kautschukindustrie) (IGBCE) seit 01.01.2013
TV BZ PE - gewerblich (Papier erzeugende Industrie) (IGBCE) seit 01.07.2014
TV BZ KS (Kali- und Steinsalzbergbau) (IGBCE) seit 01.07.2014
TV BZ PPK (Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie) (ver.di) seit 01.05.2013
TV BZ Druck - gewerblich (Druckindustrie) (ver.di) seit 01.07.2013
TV BZ Eisenbahn (Schienenverkehrsbereich) (EVG) seit 01.04.2013
 

Welche Vorraussetzungen gelten?

Die Branchenzuschläge kommen zur Anwendung, wenn ein Zeitarbeitnehmer in einer der oben genannten Branchen eingesetzt wird, sofern diese nicht dem Handwerk zuzuordnen sind. 

Eine Unterbrechung beim Kunden wird bis zu 3 Monaten angerechnet. Dies gilt auch, wenn der Zeitarbeitnehmer den Personaldienstleister wechselt und er beim gleichen Kunden im Einsatz bleibt. Ab einer Unterbrechung von 3 Monaten und 1 Tag wird wieder die 1. Branchenzuschlagsstufe vergütet.
 

Wie hoch ist der Branchenzuschlag?

Die Höhe des Zuschlags hängt davon ab, in welcher Entgeltgruppe der Zeitarbeitnehmer ist. Die prozentuale Staffelung richtet sich nach dem Tariflohn. Der Kunde hat die Möglichkeit einen vergleichbaren Referenzlohn eines Stammmitarbeiters anzugeben und auf 90% zu deckeln, d.h. macht der Kunde von dieser Deckelung Gebrauch, wird der Branchenzuschlag auf diese Deckelung beschränkt. 
Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass der Zeitarbeitnehmer keinen Branchenzuschlag erhält. 

Liegt die Deckelung z.B. unter dem Tariflohn des Zeitarbeitnehmers, erhält der Mitarbeiter einen Mindestbranchenzuschlag von 1,5% nach mindestens 4 Wochen oder 6 Wochen (je nach Tarifvertrag).

Finden Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung, bestimmt sich die Vergütung des Zeitarbeitnehmers für die gesamte Dauer des Einsatzes (bis zum Erreichen der Höchstüberlassungsgrenze) nach diesen Tarifverträgen.

Das gesetzliche Equal Pay gilt in diesen Fällen grundsätzlich nicht; allerdings muss durch die Branchenzuschläge nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das als gleichwertig mit dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche durch die Tarifvertragsparteien festgelegt ist.
Was das vergleichbare Arbeitsentgelt ist, bestimmen die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche (sog. Tarifliches Equal Pay) (6. BZ Stufe).

Alle bisher bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge wurden an die seit dem 01. April 2017 geltende Rechtslage angepasst (Equal Pay & Höchstüberlassungsdauer).

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