Ein historischer Schritt für die Zeitarbeit: Ab dem 01.01.2026 gilt ein einheitliches Tarifwerk für die gesamte Branche – das neue DGB/GVP-Tarifwerk. Es ersetzt alle bisherigen Tarifverträge der Vorgängerverbände BAP und iGZ.
Ziel ist ein klarer, moderner Rahmen für faire Arbeitsbedingungen, mehr Planungssicherheit und Flexibilität im Strukturwandel.
🔎 Was bedeutet das konkret?
Für bestehende Arbeitsverhältnisse mit Bezug auf BAP- oder iGZ-Tarifverträge ändert sich ab 01.01.2026 nichts – das neue GVP-Tarifwerk greift automatisch, wenn eine dynamische Bezugnahmeklausel im Vertrag enthalten ist.
Neueinstellungen ab dem 01.01.2026 müssen zwingend auf das GVP-Tarifwerk Bezug nehmen.
⚖️ Zentrale Inhalte des neuen Tarifwerks
Das Tarifwerk umfasst folgende Komponenten:
Manteltarifvertrag (u. a. Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge)
Entgeltrahmentarifvertrag (Eingruppierungen, Zuschlagsregeln)
Entgelttarifvertrag (noch ohne Tabellen; neue Verhandlungen ab Sommer 2025)
📌 Wichtige Änderungen im Überblick
Bereich | Neu ab 2026 (GVP) |
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Arbeitszeit | Vollzeit = 151,67 Std./Monat, variable Modelle für Ex-iGZ-Mitglieder bis 2029 |
Arbeitszeitkonto | Plusstunden bis 200 (bzw. 230 mit Sicherung), keine Begrenzung bei Minusstunden |
Zuschläge | Mehrarbeit ab 15 % mit 25 %, Nacht-/Feiertagszuschläge kundenflexibel |
Einsatz & Wegezeiten | Zuschüsse bei >1:15 h Wegzeit, Übernachtungspauschalen ab 2 h Wegezeit |
Urlaub | 25–30 Tage je nach Betriebszugehörigkeit, neue Berechnung bei Ruhenstatbeständen |
Jahressonderzahlungen | Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab 7. Monat, extra bei Gewerkschaftsmitgliedschaft |
Verträge in Textform | Ab 01.08.2025 möglich (auch per E-Mail) |
🛡️ Übergangsregeln bis 2027 bzw. 2029
Ehemalige BAP-Mitglieder können sachgrundlose Befristungen bis zu 4-mal verlängern (bis 31.12.2027).
Ehemalige iGZ-Mitglieder dürfen variable Arbeitszeitmodelle noch bis 31.12.2029 nutzen.
Mit dem GVP-Tarifwerk entsteht erstmals ein einheitlicher Standard für die Zeitarbeitsbranche. Die Vereinheitlichung sorgt für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen – und stärkt sowohl die Sozialpartnerschaft als auch die Wettbewerbsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.