Neues DGB/GVP-Tarifwerk ab 2026: Einheitliche Regeln für die gesamte Zeitarbeitsbranche

Dennis Ruge, 28.08.2025

Ein historischer Schritt für die Zeitarbeit: Ab dem 01.01.2026 gilt ein einheitliches Tarifwerk für die gesamte Branche – das neue DGB/GVP-Tarifwerk. Es ersetzt alle bisherigen Tarifverträge der Vorgängerverbände BAP und iGZ. 

Ziel ist ein klarer, moderner Rahmen für faire Arbeitsbedingungen, mehr Planungssicherheit und Flexibilität im Strukturwandel.

 

🔎 Was bedeutet das konkret?

Für bestehende Arbeitsverhältnisse mit Bezug auf BAP- oder iGZ-Tarifverträge ändert sich ab 01.01.2026 nichts – das neue GVP-Tarifwerk greift automatisch, wenn eine dynamische Bezugnahmeklausel im Vertrag enthalten ist.
Neueinstellungen ab dem 01.01.2026 müssen zwingend auf das GVP-Tarifwerk Bezug nehmen.

 

⚖️ Zentrale Inhalte des neuen Tarifwerks

Das Tarifwerk umfasst folgende Komponenten:

Manteltarifvertrag (u. a. Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge)

Entgeltrahmentarifvertrag (Eingruppierungen, Zuschlagsregeln)

Entgelttarifvertrag (noch ohne Tabellen; neue Verhandlungen ab Sommer 2025)

 

📌 Wichtige Änderungen im Überblick

Bereich                                                 Neu ab 2026 (GVP)

Arbeitszeit                                           Vollzeit = 151,67 Std./Monat, variable Modelle für Ex-iGZ-Mitglieder bis 2029

Arbeitszeitkonto                                 Plusstunden bis 200 (bzw. 230 mit Sicherung), keine Begrenzung bei Minusstunden

Zuschläge                                            Mehrarbeit ab 15% mit 25%, Nacht-/Feiertagszuschläge kundenflexibel

Einsatz & Wegezeiten                        Zuschüsse bei >1:15 h Wegzeit, Übernachtungspauschalen ab 2 h Wegezeit

Urlaub                                                 25-30 Tage je nach Betriebszugehörigkeit, neue Berechnung bei Ruhestatbeständen

Jahressonderzahlungen                    Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab 7. Monat, extra bei Gewerkschaftsmitgliedschaft 

Verträge in Textform                        Ab 01.08.2025 möglich (auch per E-Mail)       

 

🛡️ Übergangsregeln bis 2027 bzw. 2029

Ehemalige BAP-Mitglieder können sachgrundlose Befristungen bis zu 4-mal verlängern (bis 31.12.2027).

Ehemalige iGZ-Mitglieder dürfen variable Arbeitszeitmodelle noch bis 31.12.2029 nutzen.

 

Mit dem GVP-Tarifwerk entsteht erstmals ein einheitlicher Standard für die Zeitarbeitsbranche. Die Vereinheitlichung sorgt für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen – und stärkt sowohl die Sozialpartnerschaft als auch die Wettbewerbsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.

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