Das neue Jahr bringt wichtige Änderungen mit sich
Mit dem Start ins Jahr 2025 treten bedeutende Neuerungen in Kraft, die für die Personaldienstleistungsbranche relevant sind. Diese Änderungen betreffen rechtliche Vorgaben, digitale Transformation und neue Regelungen für Arbeitsverhältnisse.
1. Wegfall der Schriftformerfordernis
Ein Highlight ist der Wegfall der Schriftformerfordernis in wichtigen Teilen des Arbeitsrechts. Dies geht auf das vierte Bürokratieentlastungsgesetz zurück, dass ab dem 1. Januar 2025 gilt.
- Arbeitsverträge können zukünftig in Textform abgeschlossen werden, einschließlich der Nachweise zu wesentlichen Arbeitsbedingungen.
- Auch für Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher reicht künftig die Textform. Dies bedeutet weniger bürokratischen Aufwand und mehr Flexibilität für Unternehmen.
2. Einführung der E-Rechnung
Ab Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können.
- Übergangsfristen: Das Ausstellen von E-Rechnungen wird ab 2027 für große Unternehmen und ab 2028 für alle verpflichtend.
- Wichtig: Eine per E-Mail versendete PDF-Datei gilt nicht als gesetzeskonforme E-Rechnung. Unternehmen müssen spezielle Formate verwenden, die automatisierte Verarbeitung ermöglichen.
3. Neuer Tarifvertrag und Lohnanpassungen
- Tarifvertrag: Die DGB-Tarifgemeinschaft wird im Jahr 2025 neue Tarifverhandlungen aufnehmen. Ziel ist ein einheitlicher Tarifvertrag unter dem Dach des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP).
- Mindestlohn: Der Branchenmindestlohn steigt ab März 2025 auf 14,53 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich bereits im Januar auf 12,82 Euro, was auch die Verdienstgrenzen für Minijobs beeinflusst.
4. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre reduziert. Dies senkt Lager- und Verwaltungskosten.
5. Fachliche Weisungen und Steuervereinfachungen
- AÜG: Aktualisierte Weisungen der Bundesagentur für Arbeit bringen neue Klarstellungen. Unternehmen sollten sich damit vertraut machen, um bei Prüfungen rechtlich abgesichert zu sein.
- Steuerberatung: Eine zentrale Vollmachtsdatenbank erleichtert die Arbeit von Steuerberatenden und reduziert Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber.
Ausblick: Was bleibt offen?
Einige gesetzgeberische Vorhaben wurden durch die Regierungskrise verzögert, darunter Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und Fachkräfteeinwanderung. Wie es mit diesen Themen weitergeht, hängt von der neuen politischen Lage ab.